Internationaler Führerschein AusstellungOnline erledigen

    Führerschein (international) beantragen

    Hinweise für Grünsfeld

    In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

    Beschreibung

    Hinweise für Grünsfeld

    In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

    Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

    Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

    Gültigkeit

    drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
    Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
    Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
    Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

    Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

    Online-Dienst

    Führerschein (international) beantragen - Termin im Landratsamt vereinbaren

    ID: L100022_6013373-6007563-1890-6037845-303

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen (Sachgebiet Führerscheinstelle, Fahrschulwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 825880

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grünsfeld

    • Personalausweis oder Reisepass
    • biometrisches Passfoto
    • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grünsfeld

    • Mindestalter: 18 Jahre
    • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
    • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Grünsfeld

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grünsfeld

    Sie können den Internationalen Führerschein direkt bei der Führerscheinstelle oder bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt (mit Ausnahme von Tauberbischofsheim) beantragen. Die Antragstellung kann auch durch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht) erfolgen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort.

    Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus. Bei Antragstellung über Ihr Bürgermeisteramt wird der Internationale Führerschein auf dem normalen Postweg an Ihre Anschrift gesendet.

    Fristen

    Hinweise für Grünsfeld

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grünsfeld

    sofort

    Kosten

    Hinweise für Grünsfeld

    • für den internationalen Führerschein: 16 Euro
    • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 24 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grünsfeld

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en