• Esslingen am Neckar (Landkreis Esslingen, Baden-Württemberg)
Internationaler Führerschein Ausstellung

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Beschreibung

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Gültigkeit

Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse für die Klassen C, C1, D oder D1 der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

Online-Dienst

Führerschein: Internationaler Führerschein

ID: L100022_6026501-291-1845-6016976-1206

Online erledigen

Vertrauensniveau

Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Sprache

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Ansprechpartner

Landratsamt Esslingen (Landratsamt Esslingen)

Adresse

Besucheranschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Hausanschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Lieferanschrift

Neckarstraße 1

73728 Esslingen am Neckar

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 711 3902 0

Fax: +49 711 3902 58030

E-Mail: lra@lra-es.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist

Handlungsgrundlage(n)

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV):

  • § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
  • § 7 Ordentlicher Wohnsitz im Inland
  • § 25a Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
  • § 25b Ausstellung des Internationalen Führerscheins
  • § 29 Ausländische Fahrerlaubnisse

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Tarifstellen 126.2, 207, 202.5 der Anlage 1 zu § 1

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Verfahrensablauf

Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Eine persönliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Den Führerschein kann auch eine bevollmächtigte Person mithilfe einer schriftlichen Vollmacht abholen. Der Antrag wird bei der für Führerscheinstelle Ihres Wohnortes schriftlich oder, soweit dies von der zuständigen Behörde angeboten wird, als Online-Antrag gestellt. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle. Dort können Sie auch den schriftlichen Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise und Unterlagen einreichen.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente und Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein bei persönlicher Vorsprache sofort aus.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

sofort

Kosten

  • für den internationalen Führerschein je nach Stadt- oder Landkreis: 12,20 - 16,30 EUR
  • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 26,50 EUR

Der Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister sogenannteKarteikartenabschrift kostet Sie nichts.

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 25.02.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: en