Führungszeugnis Erteilung einfachOnline erledigen

    Führungszeugnis (einfach) beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.

    Es gibt zwei Arten von einfachen Führungszeugnissen:

    • Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
    • Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

    Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit.

    In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.

    Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.

    Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Die Personendaten sowie die Information "keine Eintragung" werden zukünftig dreisprachig (deutsch, französisch, englisch) aufgeführt.

    Seit dem 31.08.2018 ist gemäß §30b BZRG für Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen, ein Europäisches Führungszeugnis zu beantragen. Darin werden Mitteilungen über Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftsmitgliedstaates vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

    Online-Dienste

    Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister Online beantragen

    ID: L100022_5054-6000886-1977-6031365-3

    Beschreibung

    beim Bundesamt für Justiz

    Für diesen Antrag müssen Sie sich Online-Ausweisen.
    Dafür benötigen Sie:

    • Smartphone oder Kartenlesegerät
    • Ausweis mit eingeschalteter Online-Ausweis-Funktion:
      neuer Personalausweis (nPA),
      elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder
      eID-Karte

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    Online beantragen Führungszeugnis

    ID: L100022_6006363-6000886-1977-6031365-3

    Beschreibung

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben

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    Online-Ausweisen - Schritt für Schritt erklärt

    ID: L100022_6006361-6000886-1977-6031365-3

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    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-6000886-1977-6031365-3

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    Ansprechpartner

    Waltershofen (Waltershofen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Sprache: de

    Hochdorf (Hochdorf)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hochdorfer Straße 4

    79108 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07665/94739-0

    Fax: 07665/94739-19

    E-Mail: ov-hochdorf@stadt.freiburg.de

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    Lehen (Lehen)

    Adresse

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    Lindenstraße 4

    79110 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 0761/88871-0

    Fax: 0761/88871-20

    E-Mail: ov-lehen@stadt.freiburg.de

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    Tiengen (Tiengen)

    Adresse

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    Freiburger Landstraße 28

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 0761 201 1570

    E-Mail: ov-tiengen@stadt.freiburg.de

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    St. Georgen (St. Georgen)

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    Blumenstraße 9

    79111 Freiburg

    Internet

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    Kappel (Kappel)

    Adresse

    Hausanschrift

    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761/61108-0

    Fax: 0761/61108-99

    E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de

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    Opfingen (Opfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/5040-0

    Fax: 07664/5040-19

    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

    Internet

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    Ebnet (Ebnet)

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 761/696898-0

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Munzingen (Munzingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07664/4036351

    Fax: 07664/4036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    Freiburg - Grundservice (Freiburg - Grundservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Lieferanschrift

    79095 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: bs-grundservice@stadt.freiburg.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck

    Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:

    • neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    • Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
    • AusweisApp2
    • gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Mindestalter: 14 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können den Antrag stellen:

    Für jede Form der Antragstellung gilt:
    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung wie z.B. die Eltern für Minderjährige stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.

    Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten. Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Sie können der Weitergabe widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Die Bearbeitung des Antrags und die Übersendung des Führungszeugnisses können zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    EUR 13,00

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister. Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Ein Europäisches Führungszeugnis müssen Sie wie bisher persönlich beim Bürgerbüro Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de