Führungszeugnis Erteilung einfach

    Führungszeugnis (einfach) beantragen

    Hinweise für Neckarsulm

    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

    Beschreibung

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    Ein Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob die in ihm bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht.

    Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:

    • das Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke, z.B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, und
    • das Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde, z.B. im Zusammenhang mit der Beantragung einer Fahrerlaubnis

    Der Inhalt eines Führungszeugnisses stammt aus dem Bundeszentralregister.
    Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise

    • strafgerichtliche Verurteilungen,
    • bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder 
    • gerichtliche Entscheidungen und Verfügungen einer Strafverfolgungsbehörde, durch die ein Strafverfahren wegen erwiesener oder nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit ohne Verurteilung abgeschlossen worden ist.

    Es werden aber nicht alle Eintragungen im Bundeszentralregister in das Führungszeugnis aufgenommen.

    Den Inhalt von Führungszeugnissen bestimmt § 32 Bundeszentralregistergesetz (BZRG).
    Vor allem bei Privatführungszeugnissen sind zahlreiche Eintragungen von der Aufnahme ausgenommen. So finden sich etwa Verurteilungen zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Monaten dann nicht in einem Privatführungszeugnis wieder, wenn ihnen keine Sexualstraftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu Grunde lag und im Register keine weitere Strafe eingetragen ist.

    Darüber hinaus regeln die §§ 33, 34 BZRG, dass Verurteilungen nach Ablauf einer bestimmten Frist nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommmen werden, wenn keine Ausnahme nach § 33 Absatz 2 BZRG vorliegt.

    Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

    Beantragt eine Person, die (auch) die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt, welches auch die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates enthält, wenn dieser eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
    Entsprechendes gilt bei britischen Staatsangehörigen aufgrund des zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Handels- und Kooperationsabkommens.

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    Ansprechpartner

    Stadt Neckarsulm (Stadt Neckarsulm)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 13 61

    74150 Neckarsulm

    Hausanschrift

    Marktstraße 18

    74172 Neckarsulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07132/35-0

    Fax: 07132 35 1199

    E-Mail: service-bw@neckarsulm.de

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    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

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    Postfach 13 61

    74150 Neckarsulm

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    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07132 35 1380

    Fax: 07132 35 1389

    E-Mail: bbn@neckarsulm.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

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    • Nachweis der Überweisung der Gebühr von 13,- Euro auf unser Konto bzw.
    • Nachweis der Gebührenbefreiung bei ehrenamtlicher Tätigkeit
    • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (Belegart O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen und genauer Verwendungszweck

    Voraussetzungen

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    Mindestalter: 14 Jahre

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Für die Antragstellung ohne Relevanz.

    Verfahrensablauf

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    Sie können den Antrag stellen:

    • persönlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes (Bürgerbüro) gegen Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
    • schriftlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes unter Nennung Ihrer Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich - auch wegen der Gebührenbegleichung - vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen.
    1. Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
    2. Ihre 6-stellige PIN
    3. ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen
    4. eine Software für die sichere Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und Ihrem Computer, wie z.B. die kostenlose AusweisApp2
    5. gegebenenfalls ein digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können 

    Für jede Form der Antragstellung gilt:
    Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung, z.B. die Eltern für ihr minderjähriges Kind, stellen. Dagegen ist es nicht möglich, eine andere Person zur Antragstellung zu bevollmächtigen.

    Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen.

    Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.

    Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt.
    Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
    Sie können beantragen, dass Sie das Behördenführungszeugnis vorher einsehen möchten.
    Es wird dann erst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält.
    Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter.
    Sie können der Weitergabe aber auch widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet.

    Fristen

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    für die Antragstellung: keine

    Bearbeitungsdauer

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    • bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit: einige Tage
    • bei anderer EU-Staatsbürgerschaft (eine oder auch mehrere): mehrere Wochen
      Für die Auskunft des EU-Mitgliedstaats ist mit 20 Werktagen zu rechnen. Dazu kommen Bearbeitungszeiten des Bundesamtes für Justiz sowie die Postlaufzeit.

    Kosten

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    Die Beantragung des Führungszeugnisses kostet 13 Euro.

    Wenn Sie das Führungszeugnis über das Serviceportal beantragen, bitten wir um Überweisung auf unser Konto IBAN DE11 6205 0000 0009 5000 13, BIC HEISDE66XXX, Verwendungszweck „Führungszeugnis, Nachname, Vorname“.

    Bitte laden Sie einen Nachweis für die Bezahlung der Gebühr mit den anderen notwendigen Unterlagen bei der Beantragung hoch.

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz finden Sie weitergehende, umfangreiche Informationen zum Führungszeugnis und zum Bundeszentralregister.
    Dort finden Sie auch die häufigsten Fragen und die Antworten.

    Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen auch ohne deren Mitwirkung erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen.
    Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de