Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

    ID: L100022_9ddcaae7608ae17c192f3f2ee6c722c04cc47f34bd24b274044d625dcc2ea76d

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steueramt (Steueramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönenbergerstraße 2

    75443 Ötisheim

    Postfachadresse

    Postfach 11 62

    75439 Ötisheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de