Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_4e36357bd983a74b38a430feb3405616a8c8fd66cdf929abb761ae41f6c802d5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 15

    75203 Königsbach-Stein

    Postfachadresse

    Postfach 28

    75197 Königsbach-Stein

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerbüros - nur mit Termin) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 13:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Do 07:30 - 13:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Handlungsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2025

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de