• Helmstadt-Bargen (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
Hundehaltung Meldung von Halterdaten

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Beschreibung

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Online-Dienst

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ID: L100022_f38d1650316556af9cfcfb86d3ae4e5bd7414ac6d9c3a15192e4805061614882

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Steueramt/Veranlagung (Steueramt/Veranlagung)

Adresse

Hausanschrift

Rabanstrasse 14

74921 Helmstadt-Bargen

Kontakt

Telefon Festnetz: 07263912018

Fax: 07263/912029

E-Mail: gv-post@helmstadt-bargen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Handlungsgrundlage(n)

keine

Rechtsbehelf

keiner

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 17.03.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de