Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

    ID: L100022_09f808e67bf3d41d5f491cd3e9cd70b947c4619aedd0bf2bba1311a814b3b417

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    Online-Terminvereinbarung für Bürgerservice und Standesamt

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice (Bürgerservice)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Kessler-Platz 2

    68542 Heddesheim

    Lieferanschrift

    Fritz-Kessler-Platz 2

    68542 Heddesheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bürgerservice) Mo 07:00 - 17:00 Uhr Di 07:00 - 17:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06203 101 200

    Fax: 06203 101 285

    E-Mail: buergerservice@heddesheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2025 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de