Hundehaltung Meldung von HalterdatenOnline erledigen

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienst

    Online beantragen

    ID: L100022_3976b2fcecc9b9f6d4257daadb5c5394ddc4b5f3f1cfe112dbd9ed0c189c9074

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Langenbrettach (Gemeinde Langenbrettach)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    74243 Langenbrettach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07139 9306 0

    Fax: 07139 9306 66

    E-Mail: info@langenbrettach.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de