Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Beschreibung
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienst
Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich I Zentrale Steuerung und Finanzen (Fachbereich I Zentrale Steuerung und Finanzen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 765
74227 Oedheim
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 16:00 - 18:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
keine
Rechtsbehelf
keiner
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg