Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Hinweise für Leutenbach
Beschreibung
Hinweise für Leutenbach
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Online-Dienste
Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen
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Ansprechpartner
Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 20
71395 Leutenbach
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leutenbach
keine
Voraussetzungen
Hinweise für Leutenbach
Ihr Name hat sich geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leutenbach
keine
Rechtsbehelf
Hinweise für Leutenbach
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Leutenbach
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
Hinweise für Leutenbach
keine
Kosten
Hinweise für Leutenbach
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leutenbach
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg