Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Hinweise für Leutenbach

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Hinweise für Leutenbach

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Hundesteuer - Adress- & Namensänderung mitteilen

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    Ansprechpartner

    Finanzverwaltung (Finanzverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    71397 Leutenbach

    Postfachadresse

    Postfach 20

    71395 Leutenbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07195 189 26

    Fax: 07195 198 20

    E-Mail: finanzverwaltung@leutenbach.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Voraussetzungen

    Hinweise für Leutenbach

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Leutenbach

    keiner

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leutenbach

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Kosten

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Leutenbach

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de