Hundehaltung Meldung von Halterdaten

    Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

    Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

    • Heirat
    • Scheidung
    • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

    Online-Dienste

    Online-Formular (Service BW-Konto erforderlich): Hundesteuer - Namensänderung mitteilen

    ID: L100022_6013079-277-2450-6006872-5

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    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Finanzen (Bürgerbüro Finanzen)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 03 55

    73703 Esslingen am Neckar

    Hausanschrift

    Abt-Fulrad-Straße 3 - 5

    73728 Esslingen am Neckar

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0711 / 3512-2341

    E-Mail: stadtkaemmerei@esslingen.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Ihr Name hat sich geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    keine

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
    Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

    Fristen

    keine

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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