Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer LebenspartnerschaftOnline erledigen

    Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung / Aufhebung Lebenspartnerschaft neu beantragen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Haben Sie Ihren Namen nach der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft geändert?
    Dann müssen Sie Ihren Reisepass unverzüglich der Passbehörde vorlegen. Ein Reisepass mit altem Namen ist ungültig.

    Einen neuen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Sie benötigen einen Reisepass beispielsweise, wenn Sie

    • in Länder außerhalb der EU reisen wollen
    • Ihre Ausweispflicht nicht durch einen gültigen Personalausweis erfüllen können.

    Online-Dienst

    Online-Terminvereinbarung Bürgerservicezentrum

    ID: L100022_7847-3963-1977-6031361-3

    Online erledigen

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    Waltershofen (Waltershofen)

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    Schulhalde 12

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 07665/9443-0

    Fax: 07665/9443-24

    E-Mail: ov-waltershofen@stadt.freiburg.de

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    Hochdorf (Hochdorf)

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    Freiburg - Ausweis- und Passwesen (Freiburg - Ausweis- und Passwesen)

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    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

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    79095 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 0761 201 0

    E-Mail: bs-ausweis@stadt.freiburg.de

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    79110 Freiburg

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    Großtalstraße 45

    79117 Freiburg

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    Fax: 0761/61108-99

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    Opfingen (Opfingen)

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    Dürleberg 2

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 07664/5040-0

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    E-Mail: ov-opfingen@stadt.freiburg.de

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    Steinhalde 6

    79117 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 0 761/696898-0

    E-Mail: ov-ebnet@stadt.freiburg.de

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    Munzingen (Munzingen)

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    Romanstraße 3

    79112 Freiburg

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    Telefon Festnetz: 07664/4036351

    Fax: 07664/4036356

    E-Mail: ov-munzingen@stadt.freiburg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • bisheriger Reisepass
    • Bescheinigung über die Namensänderung vom Standesamt
    • oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit aktuellem Namen
    • oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit aktuellem Namen
    • ein aktuelles biometrische Passbild
      (Bitte beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)

     

    Hinweis: Sie haben die Möglichkeit Ihr biometrisches Passbild innerhalb weniger Minuten in unserem Bürgerservicezentrum selbst zu erfassen.

    Kommen Sie einfach ein paar Minuten vor Ihrem Termin und machen in unseren Fotoboxen die passenden biometrischen Passbilder für Ihr Dokument. Unser Service findet digital statt und verkürzt die Bearbeitungszeit. Die Gebühr beträgt 6,50 €.

    Bitte beachten Sie: Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren, internationale Führerscheine sowie Fischereischeine.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Namensänderung wegen Scheidung / Aufhebung Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen den Antrag persönlich bei der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes stellen.
    Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mit.

    Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn dies aus medizinischen, dauerhaft bestehenden Gründen unmöglich ist.

    Der Reisepass wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und an die Passbehörde versendet

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Nach Bedarf bzw. schnellstmöglich nach der Namensänderung, wenn Sie die Ausweispflicht nicht durch einen Personalausweis erfüllen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • Ca. 3 bis 6 Wochen
    • Expressverfahren: Wird der vollständige Reisepassantrag werktags bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor.

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
      • Personen ab 24 Jahren: EUR 70,00 / EUR 92,00
      • Personen unter 24 Jahren: EUR 37,50 / EUR 59,50
    • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00


    Hinweis:
    Die Gebühren verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung bei einer örtlich nicht zuständigen Passbehörde wie z.B. bei der Gemeinde einer Nebenwohnung beantragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de