Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Überlingen
Beschreibung
Hinweise für Überlingen
Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Online-Dienst
Online-Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bauverwaltung (Bauverwaltung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Überlingen
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Überlingen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Überlingen
Rechtsbehelf
Hinweise für Überlingen
keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Überlingen
Die Einsicht können Sie formlos beantragen oder Sie nutzen unser Online-Formular.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
Hinweise für Überlingen
keine
Kosten
Hinweise für Überlingen
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Überlingen
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg