Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Baulasten eingetragen, die auf einem Grundstück ruhen.

    Beschreibung

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Baulasten eingetragen, die auf einem Grundstück ruhen.

    Beispielsweise:

    • Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
    • Zufahrtsbaulasten (Zufahrt zu einer öffentlichen Straße über Ihr Grundstück)

    Die Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis eingetragen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie somit nicht nur das Grundbuch einsehen, sondern zusätzlich das Baulastenverzeichnis.

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    Ansprechpartner

    BeratungsZentrum Bauen (BZB) (BeratungsZentrum Bauen (BZB))

    Adresse

    Hausanschrift

    Fehrenbachallee 12

    79106 Freiburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0761 / 201-4390

    Fax: 0761 / 201-4399

    E-Mail: bzb@stadt.freiburg.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis nachweisen. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Grundbuchauszug (für Grundstückseigentümer)
    • Zustimmung des Grundstückeigentümers (für Käufer)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als:

    • Grundstückseigentümerin un Grundstückseigentümer
    • Person die das Grundstück kaufen möchte

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Sie können die Einsicht in das Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde formlos beantragen, in der sich das Grundstück befindet.

    Fristen

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Kosten

    Hinweise für Freiburg im Breisgau

    Keine

    Hinweis: Für Kopien oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis entstehen Gebühren. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

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