Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Beschreibung
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Im Baulastenverzeichnis sind öffentlich-rechtliche Baulasten eingetragen, die auf einem Grundstück ruhen.
Beispielsweise:
- Abstandsflächenbaulasten für andere Grundstücke
- Zufahrtsbaulasten (Zufahrt zu einer öffentlichen Straße über Ihr Grundstück)
Die Baulasten sind nicht im Grundbuch, sondern nur im Baulastenverzeichnis eingetragen. Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, sollten Sie somit nicht nur das Grundbuch einsehen, sondern zusätzlich das Baulastenverzeichnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen Ihr berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis nachweisen. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Grundbuchauszug (für Grundstückseigentümer)
- Zustimmung des Grundstückeigentümers (für Käufer)
Voraussetzungen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als:
- Grundstückseigentümerin un Grundstückseigentümer
- Person die das Grundstück kaufen möchte
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Rechtsbehelf
keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Sie können die Einsicht in das Baulastenverzeichnis bei der Gemeinde formlos beantragen, in der sich das Grundstück befindet.
Fristen
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Kosten
Hinweise für Freiburg im Breisgau
Keine
Hinweis: Für Kopien oder Abschriften aus dem Baulastenverzeichnis entstehen Gebühren. Diese richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg