Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Waldachtal
Beschreibung
Hinweise für Waldachtal
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Online-Dienst
Baulastenverzeichnis oder Bauakten - Auskunft beantragen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Waldachtal
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Hinweise für Waldachtal
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Waldachtal
Rechtsbehelf
Hinweise für Waldachtal
keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Waldachtal
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
Hinweise für Waldachtal
keine
Kosten
Hinweise für Waldachtal
Für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis wird eine Gebühr lt. der Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) der Gemeinde Waldachtal erhoben.
Eine „Erteilung von Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis“ kostet 21,20 EUR, Auskunft aus Bebauungsplänen werden mit 8,80 EUR berechnet und jede Fotokopie (auch Scannen) mit 0,50 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Waldachtal
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg