Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Zaberfeld
Beschreibung
Hinweise für Zaberfeld
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Zaberfeld
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Zaberfeld
Rechtsbehelf
Hinweise für Zaberfeld
keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Zaberfeld
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
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keine
Kosten
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Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg