Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Hinweise für Zaberfeld

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Zaberfeld

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Haupt- und Bauverwaltung (Haupt- und Bauverwaltung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 5

    74374 Zaberfeld

    Kontakt

    E-Mail: haupt-und-bauamt@zaberfeld.de

    Fax: 07046 9626 26

    Telefon Festnetz: 07046 9626 0

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Zaberfeld

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Zaberfeld

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Zaberfeld

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Zaberfeld

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Zaberfeld

    keine

    Kosten

    Hinweise für Zaberfeld

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Zaberfeld

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de