Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Hinweise für Heilbronn

    Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Online-Dienst

    Baulastenverzeichnis oder Bauakten - Auskunft beantragen

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Baurecht (Abteilung Baurecht)

    Adresse

    Hausanschrift

    Cäcilienstraße 45

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 3700

    Fax: +49 7131 56 2229

    E-Mail: baurecht@heilbronn.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen:

    • Eigentumsnachweis oder
    • Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers
    • ggf. Nachweis über Kaufabsicht

    Bauakten - Auskunft beantragen:

    • aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis oder
    • Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers

    Hinweis: Bitte halten Sie die Unterlagen digital bereit, sie müssen während des Antrags hochgeladen werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall. Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, können Sie in der Gebührenordnung nachschauen. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de