Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
Online-Dienst
Baulastenverzeichnis oder Bauakten - Auskunft beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen:
- Eigentumsnachweis oder
- Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers
- ggf. Nachweis über Kaufabsicht
Bauakten - Auskunft beantragen:
- aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis oder
- Vollmacht der Eigentümerin / des Eigentümers
Hinweis: Bitte halten Sie die Unterlagen digital bereit, sie müssen während des Antrags hochgeladen werden.
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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keinen
Verfahrensablauf
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Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
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keine
Kosten
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Von der zuständigen Stelle erhalten Sie nach der Antragsbearbeitung einen Kostenbescheid. Dieser richtet sich nach Ihrem Einzelfall. Um Ihnen einen Anhaltspunkt zu geben, können Sie in der Gebührenordnung nachschauen. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg