Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Hinweise für Schorndorf
Beschreibung
Hinweise für Schorndorf
Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
- Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
- Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
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Ansprechpartner
Baurecht (Baurecht)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 15 60
73605 Schorndorf
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schorndorf
Keine Unterlagen erforderlich.
Bitte machen Sie jedoch im Onlineantrag unter "IHR ANLIEGEN" genaue Angaben zum Grundstück.
Voraussetzungen
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Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
- Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
- Person, die das Grundstück kaufen möchte.
Rechtsgrundlage(n)
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Rechtsbehelf
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Verfahrensablauf
Hinweise für Schorndorf
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Ihre Anfrage können Sie per E-Mail senden an baurecht@Schorndorf.de oder Sie nutzen den Onlineantrag.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Fristen
Hinweise für Schorndorf
keine
Kosten
Hinweise für Schorndorf
Die reine Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.
Der Erwerb einer Kopie eines Baulastenblatts ist möglich. Für die Kopie wird eine Gebühr erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schorndorf
Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg