Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Hinweise für Schorndorf

    Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Schorndorf

    Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

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    Ansprechpartner

    Baurecht (Baurecht)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 60

    73605 Schorndorf

    Hausanschrift

    Robert-Bosch-Straße 9

    73614 Schorndorf

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 15:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7181 602 1550

    Fax: +49 7181 602 71550

    E-Mail: baurecht@schorndorf.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schorndorf

    Keine Unterlagen erforderlich.

    Bitte machen Sie jedoch im Onlineantrag unter "IHR ANLIEGEN" genaue Angaben zum Grundstück.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schorndorf

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Schorndorf

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schorndorf

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Ihre Anfrage können Sie per E-Mail senden an baurecht@Schorndorf.de oder Sie nutzen den Onlineantrag.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    Hinweise für Schorndorf

    keine

    Kosten

    Hinweise für Schorndorf

    Die reine Einsicht in das Baulastenverzeichnis ist kostenlos.

    Der Erwerb einer Kopie eines Baulastenblatts ist möglich. Für die Kopie wird eine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schorndorf

    Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de