Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Beschreibung

    Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.

    Dort finden Sie öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstücks, nicht im Grundbuch.

    Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:

    • Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße.
    • Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen. Daher müssen Sie bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.

    Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
    Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.

    Online-Dienst

    Auskünfte – Bürgerbüro Bauen

    ID: L100022_0be6560a1f512e964d8fb98948ee9ba4660a7d305c1d3d731ce1517fd2d45b33

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Hauptamt (Hauptamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Studionstraße 10

    71726 Benningen am Neckar

    Postfachadresse

    Postfach 61

    71724 Benningen am Neckar

    Lieferanschrift

    Studionstraße 10

    71724 Benningen am Neckar

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Zutritt nur mit Terminvereinbarung! und 14:00 - 16:00 Uhr Zutritt nur mit Terminvereinbarung! Do 09:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 071449060

    Fax: 0714490627

    E-Mail: hauptamt@benningen.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als

    • Grundstückseigentümerin und Grundstückseigentümer
    • Person, die das Grundstück kaufen möchte.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keinen

    Verfahrensablauf

    Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.

    Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen, richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de