Einsicht in das Baulastenverzeichnis
Hinweise für Ludwigsburg
Beschreibung
Hinweise für Ludwigsburg
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen.
Öffentlich-rechtliche Belastungen sind beispielsweise:
- Zufahrtsbaulast
Über Ihr Grundstück führt die Zufahrt zu einer öffentlichen Straße. - Abstandsflächenbaulast für ein anderes Grundstück
Sie haben die Abstandsfläche des Nachbargrundstücks übernommen und müssen daher bei einer Bebauung den doppelten Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
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Ansprechpartner
Stadt Ludwigsburg (Stadt Ludwigsburg)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Rathausinfo) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ludwigsburg
Für Grundstückseigentümer/Miteigentümer (im Grundbuch eingetragen):
Kopie Ausweisdokument
Für erbberechtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument
Kopie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsurkunde
Für bevollmächtigte Personen:
Kopie Ausweisdokument vom Antragssteller
Vollmacht oder Generalvollmacht
Für kaufinteressierte Personen:
Kopie Ausweisdokument von Antragssteller
Vollmacht des aktuellen Eigentümers
Kopie Ausweisdokument Vollmachtgeber ODER Notarvertrag
Für öffentlich bestellte Vermessungsbüros:
Keine erforderlichen Unterlagen
Voraussetzungen
Hinweise für Ludwigsburg
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als Grundstückseigentümer oder als nachgewiesener Kaufinteressent (zum Beispiel durch vorlegen eines notariellen Vorvertrages).
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, dürfen Sie Abschriften oder Auszüge anfordern.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Ludwigsburg
Rechtsbehelf
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keinen
Verfahrensablauf
Hinweise für Ludwigsburg
Die Einsicht können Sie formlos beantragen.
Fristen
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keine
Kosten
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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis 20 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigsburg
keine
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg