Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kirchenzugehörigkeit und Kirchensteuer - Kirchenaustritt erklären

    Hinweise für Böblingen

    Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Beschreibung

    Hinweise für Böblingen

    Die Meldebehörden erfassen die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft, sofern diese eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    An die Zugehörigkeit zu einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, knüpft sich ggf. unter anderem die Kirchensteuerpflicht.

    Die Kirchen, die Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können zur Deckung ihrer Bedürfnisse von ihren Angehörigen Steuern erheben.

    Die Lohn- oder Einkommensteuer bildet in der Regel die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer. Der Staat erhebt sie für die Kirchen, die anderen Religionsgemeinschaften und die Weltanschauungsgemeinschaften.

    Den Steuersatz legt die jeweilige Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft fest. Er beträgt in Baden-Württemberg grundsätzlich acht Prozent, für Angehörige der Römisch-katholischen Kirche mit Wohnsitz in Bad Wimpfen seit dem 1. Januar 2016 neun Prozent. Dies gilt für den Postleitzahlenbereich 74206 einschließlich der Postleitzahlen für Postfächer und Großempfänger.

    Für den Lohnsteuerabzug wird dem Arbeitgeber die Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft durch die von der Finanzverwaltung zum Abruf bereitgestellten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) mitgeteilt. Grundlage bilden die der Finanzverwaltung von den Meldebehörden bereitgestellten Informationen.

    Online-Dienst

    Standesamt Stadt Böblingen Homepage

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt (Standesamt)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Marktgässle

    71032 Böblingen

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    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Hausanschrift

    Marktplatz 16

    71032 Böblingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07031 669 9906

    Fax: 07031 669 1509

    E-Mail: standesamt@boeblingen.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Böblingen

    Reisepass oder Personalausweis

    Hinweis: Ein Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ist nicht erforderlich.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Böblingen

    Sie möchten aus einer Kirche, einer Religionsgemeinschaft oder einer Weltanschauungsgemeinschaft austreten, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Böblingen

    • Einspruch
    • Klage

    Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Böblingen

    Die Erklärung über den Austritt können Sie beim zuständigen Standesamt entweder persönlich zur Niederschrift abgeben oder in öffentlich beglaubigter Form per Post einreichen. Die Erklärung darf keine Bedingungen oder Zusätze enthalten.

    Die zuständige Stelle teilt den Austritt der betroffenen Kirche, anderen Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft sowie der Meldebehörde mit.

    Die Meldebehörde stellt der Finanzverwaltung die Information über den Austritt aus der Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft zur Verfügung, damit diese die ELStAM entsprechend ändern und dem Arbeitgeber automatisch zum Abruf zur Verfügung stellen kann.

    Einige Kirchen und Religionsgemeinschaften haben Vereinbarungen über den Übertritt geschlossen. Der Übertritt ist in diesem Fall zwischen diesen Religionsgemeinschaften nach den Bestimmungen der Vereinbarung ohne Erklärung des Austritts möglich.

    Fristen

    Hinweise für Böblingen

    Die Kirchensteuerpflicht endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt beim Standesamt erklärt haben, oder ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

    Kosten

    Hinweise für Böblingen

    Kirchenaustritt:
    Den Antrag können Sie bei uns im Bürgeramt Böblingen stellen.
    Für Kinder unter 14 Jahren und für Geschäftsunfähige erklärt der gesetzliche Vertreter den Austritt. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich.
    Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Austrittserklärung wirksam geworden ist.

    Was benötigen Sie?

    • Identitätspapier (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
    • Einwilligungserklärung bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr

    Gebühren

    • Kirchenaustritt: 25,00 Euro
    • Kirchenaustritt von Schülern, Studenten und Auszubildenden mit entsprechendem Nachweis: 20,00 Euro
    • Kirchenaustritt unter 14 Jahren: 10,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Böblingen

    Weitere Informationen erhalten Sie bei dem für den Kirchenaustritt zuständigen Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de

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