Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

    Online-Dienste

    Fischereischein

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    Jugendfischereischein beantragen

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    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

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    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

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    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

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    Stifterweg 94

    89075 Ulm

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    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1272

    Fax: +49 731 5527 79

    E-Mail: ov-ma@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

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    89077 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

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    Loherstraße 18

    89081 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

    E-Mail: ov-le@ulm.de

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    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

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    Waldstraße 29

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    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

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    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

    E-Mail: ov-ju@ulm.de

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    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

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    89079 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

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    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

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    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

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    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

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    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)

    • § 31 Fischereischein
    • § 32 Jugendfischereischein
    • § 33 Versagungsgründe
    • § 35 Zuständigkeit
    • § 36 Fischereiabgabe

    Landesfischereiverordnung (LFischVO)

    • § 14 Sachkundenachweis
    • § 15 Fischereiprüfung
    • § 16 Vorbereitungslehrgang
    • § 17 Durchführung der Fischerprüfung

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.

    Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Zusätzlich Fischereiabgabe:

    EUR 12,00 pro Jahr ab dem 01.01.2024

    Diese Abgabe entfällt für den Jugendfischereischein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en