Fischereischein beantragen
Hinweise für Dunningen
Beschreibung
Hinweise für Dunningen
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
Online-Dienste
Fischereischein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Fischereischein
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Jugendfischereischein beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Jugendfischereischein beantragen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Dunningen (Gemeinde Dunningen)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bürgerbüro (Bürgerbüro)
Adresse
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Di 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:30 - 13:00 Uhr Do 08:30 - 11:30 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 13:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dunningen
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
Hinweise für Dunningen
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dunningen
Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG):
- § 31 Fischereischein
- § 32 Jugendfischereischein
- § 33 Versagungsgründe
- § 35 Zuständigkeit
- § 36 Fischereiabgabe
Landesfischereiverordnung (LFischVO):
- § 14 Sachkundenachweis
- § 15 Fischereiprüfung
- § 16 Vorbereitungslehrgang
- § 17 Durchführung der Fischerprüfung
Rechtsbehelf
Hinweise für Dunningen
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Dunningen
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
Hinweise für Dunningen
keine
Kosten
Hinweise für Dunningen
Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Fischereischein:
- Neuausstellung: 12,00 € jeweils möglich für 1 Jahr / 5 Jahre / 10 Jahre
- Abgabe pro Jahr 8,00 €/40,00 € /80,00 €
- Verlängerung: 15,00 €
Jugendfischereischein:
- Jugendfischereischein Erstausstellung 12,00 €
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Dunningen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dunningen
Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg