Fischereischein beantragen
Hinweise für Crailsheim
Beschreibung
Hinweise für Crailsheim
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
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Ansprechpartner
Stadt Crailsheim (Stadt Crailsheim)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 65
74554 Crailsheim
Kontakt
Internet
Sachgebiet Bürgerbüro (Sachgebiet Bürgerbüro)
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74554 Crailsheim
Öffnungszeiten
Besuchszeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7951 403 0
E-Mail: buergerbuero@crailsheim.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Crailsheim
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
Hinweise für Crailsheim
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Crailsheim
- § 31 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereischein)
- § 32 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Jugendfischereischein)
- § 33 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Versagungsgründe)
- § 35 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Zuständigkeit)
- § 36 Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) (Fischereiabgabe)
- § 14 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Sachkundenachweis)
- § 15 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Fischereiprüfung)
- § 16 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Vorbereitungslehrgang)
- § 17 Landesfischereiverordnung (LFischVO) (Durchführung der Fischerprüfung)
Rechtsbehelf
Hinweise für Crailsheim
-
Verfahrensablauf
Hinweise für Crailsheim
Sie können den Fischereischein persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Mit Vollmacht ist eine Verlängerung des Fischereischeins für eine andere Person möglich, eine Neubeantragung jedoch nicht.
Fristen
Hinweise für Crailsheim
keine
Kosten
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Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.
Gebühren in Crailsheim:
Erstausstellung: 135 Euro für 10 Jahre oder 75 Euro für 5 Jahre
Verlängerung: 127 Euro für 10 Jahre oder 67 Euro für 5 Jahre
Jugendfischereischein: 15 Euro für die Ausstellung + 7 Euro pro Jahr
Ersatzfischereischein: 15 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg