Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein beantragen

    Hinweise für Crailsheim

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Crailsheim

    Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.

    Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.

    Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Crailsheim (Stadt Crailsheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    74564 Crailsheim

    Postfachadresse

    Postfach 14 65

    74554 Crailsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7951 4030

    Fax: +49 7951 4031400

    E-Mail: info@crailsheim.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sachgebiet Bürgerbüro (Sachgebiet Bürgerbüro)

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    Marktplatz 1

    74564 Crailsheim

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    74554 Crailsheim

    Öffnungszeiten

    Besuchszeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Mo 07:30 - 17:00 Uhr Di 07:30 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7951 403 0

    E-Mail: buergerbuero@crailsheim.de

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Crailsheim

    • Personalausweis
    • Passbild
    • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Crailsheim

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    • Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
    • Sie haben keinen Sachkundenachweis und
    • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis

    Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
    • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.

    Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.

    Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Crailsheim

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Crailsheim

    Sie können den Fischereischein persönlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Mit Vollmacht ist eine Verlängerung des Fischereischeins für eine andere Person möglich, eine Neubeantragung jedoch nicht.

    Fristen

    Hinweise für Crailsheim

    keine

    Kosten

    Hinweise für Crailsheim

    Die Gemeinden legen die Gebühren für die Fischereischeine fest.

    Gebühren in Crailsheim:
    Erstausstellung: 135 Euro für 10 Jahre oder 75 Euro für 5 Jahre
    Verlängerung: 127 Euro für 10 Jahre oder 67 Euro für 5 Jahre
    Jugendfischereischein: 15 Euro für die Ausstellung + 7 Euro pro Jahr
    Ersatzfischereischein: 15 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Crailsheim

    Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.

    Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.

    Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en