Fischereischein beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen.
Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine.
Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.
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Ansprechpartner
Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 07131 56 0
Fax: 07131 56 2999
E-Mail: posteingang@heilbronn.de
De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de
Internet
Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051
Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113
E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
- Personalausweis
- Passbild
- Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung
Voraussetzungen
Hinweise für Heilbronn
Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)
- Sie sind zwischen 10 und 15 Jahre alt,
- Sie haben keinen Sachkundenachweis und
- Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis
Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden.
Fischereischein auf Lebenszeit
- Sie sind mindestens 10 Jahre alt und
- Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen.
Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben.
Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.
Rechtsgrundlage(n)
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Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG)
- § 31 (FischG) (Fischereischein)
- § 32 (FischG) Jugendfischereischein
- § 33 (FischG) Versagungsgründe
- § 35 (FischG) Zuständigkeit
- § 36 (FischG) Fischereiabgabe
Landesfischereiverordnung (LFischVO)
- § 14 (LFischVO) Sachkundenachweis
- § 15 (LFischVO) Fischereiprüfung
- § 16 (LFischVO) Vorbereitungslehrgang
- § 17 (LFischVO) Durchführung der Fischerprüfung
Rechtsbehelf
Hinweise für Heilbronn
keiner
Verfahrensablauf
Hinweise für Heilbronn
Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.
Fristen
Hinweise für Heilbronn
keine
Kosten
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- Ausstellung eines Fischereischeines auf Lebenszeit mit Verwaltungsaufwand für die erste Erhebung der Fischereiabgabe: 23,- Euro
- Erstmalige Ausstellung und Verlängerung eines Jugendfischereischeines: 15,- Euro
- Zweitausfertigung eines Zeugnisses für die Fischereiprüfung: 15,- Euro
- Separate Erhebung Fischereiabgabe einschließlich Eintrag im Fischereischein: 15,- Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg