Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

    Beschreibung

    Hinweise für Ludwigsburg

    Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich führen. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

    Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt.

    Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten, der bis zum sechzehnten Lebensjahr gilt. Mit Sachkundenachweis können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.

    Alle Bundesländer haben die in den jeweiligen Ländern erteilten Fischereischeine gegenseitig anerkannt. Bei Zuzug aus einem anderen Bundesland ist ein dort ausgestellter Fischereischein in Baden-Württemberg noch längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres gültig.

    Urlaubern aus dem Ausland, die sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten, kann ohne Sachkundenachweis ein Touristenfischereischein ausgestellt werden.

    Neben dem Fischereischein wird jeweils noch eine Erlaubnis des Eigentümers des jeweiligen Fischereirechts benötigt, in dessen Gewässer Sie fischen wollen.

    Online-Dienst

    Fischereischein

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    Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt) (Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt, Passamt, Fundamt))

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    Postfach 249

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    71638 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910 3015

    Fax: 07141 910 2784

    E-Mail: buergerbuero@ludwigsburg.de

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    Bürgerbüro Poppenweiler (Bürgerbüro Poppenweiler)

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    Postfach 249

    71602 Ludwigsburg

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    Kelterplatz 10

    71642 Ludwigsburg

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    Telefon Festnetz: 07141 910-3650

    Fax: 07141 910-3655

    E-Mail: buergerbuero.pw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.pw@ludwigsburg.de

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    Bürgerbüro Neckarweihingen (Bürgerbüro Neckarweihingen)

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    71642 Ludwigsburg

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    71602 Ludwigsburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07141 910-2551

    Fax: 07141 910-3164

    E-Mail: buergerbuero.nw@ludwigsburg.de

    E-Mail: hallenundvereine.nw@ludwigsburg.de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg:

    • Teilnahme am Pflicht-Vorbereitungslehrgang
    • Erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung/Fischerprüfung
    • Bei Neuausstellung eines Fischereischeins sind grundsätzlich das staatliche Fischerprüfungszeugnis, ein Lichtbild sowie die Ausweisdokumente erforderlich.
    • Bei Antrag auf Verlängerung des bisherigen Fischereischeines bringen Sie bitte den früher ausgestellten Fischereischein sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ludwigsburg

    Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein)

    Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht über einen Sachkundenachweis verfügen, kann (der Antrag kann nur von einem Sorgeberechtigten unter Vorlage des Personalausweises gestellt werden) ein Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Der Jugendfischereischein wird bis zum sechzehnten Lebensjahr ausgestellt.

    Fischereischein auf Lebenszeit

    Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und die für die Ausübung der Fischerei erforderliche Sachkunde nachweisen. In der Regel erfolgt der Nachweis durch Vorlage eines Zeugnisses über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme am Lehrgang des Landesfischereiverbands Baden-Württemberg.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ludwigsburg

    keinen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ludwigsburg

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich (gegebenenfalls durch einen Dritten mit einer Vollmacht) erfolgen.

    Fristen

    Hinweise für Ludwigsburg

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ludwigsburg

    • 1-Jahresfischereischein 34 Euro
    • 5-Jahresfischereischein 82 Euro
    • 10-Jahresfischereischein 145 Euro
    • Jugendfischereischein 9 Euro
    • Touristenfischereischein 20 Euro

    Die Beträge müssen bei Beantragung sofort bezahlt werden. Die Ausstellung eines Fischereischeines ist nur für Ludwigsburger Einwohner möglich. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ablauf des 16. Lebensjahres.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigsburg

    Das Fischereigesetz, die Landesfischereiverordnung und weitere Hinweise zur Fischerei und dem Fischereischein (z.B. auch zu den Lehrgängen) finden sich auf der Internetseite der Fischereiforschungsstelle des Landes oder auf der Internet-Seite des Verbandes für Fischerei und Gewässerschutz Baden-Württemberg e.V.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en