Jagdschein Erteilung

    Jagdschein - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Ulm

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

    Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100022_e962916557a77fcafeb89a9d4d2abb14f66cdfb47d9cd950fb3a0b28a5766cc6

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    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

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    Hausanschrift

    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

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    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

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    Rathausweg 1

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (sowie nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1271

    Fax: +49 731 5527 79

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    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

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    Dorfstraße 10

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

    E-Mail: ov-eg@ulm.de

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    Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen (Bürgerdienste - Gewerbean-, um-, abmeldungen, Reisegewerbekarten, Gaststättenrecht, Gesundheitswesen, Waffen- und Sprengstoffwesen)

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    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ausgenommen Melde- und Ausweiswesen, Erdgeschoss.) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3216

    Fax: +49 731 161 3211

    E-Mail: gewerbe@ulm.de

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    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Loherstraße 18

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +49 731 161 1231 oder +49 731 161 1232. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ortsverwaltung Lehr erhalten Sie unter: www.lehr.ulm.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

    E-Mail: ov-le@ulm.de

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    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

    Adresse

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    Waldstraße 29

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 und 16:00 - 19:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

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    Altheimer Straße 20

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Ortsverwaltung befindet sich derzeit im Sparkassen-Container Altheimer Straße 20. Aufgrund der sehr beengten Räumlichkeiten möchten wir Sie weiterhin bitten, einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7346 9192 10

    Fax: +49 7346 9192 12

    E-Mail: ov-uw@ulm.de

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    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

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    Albstraße 5

    89081 Ulm

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    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

    E-Mail: ov-ju@ulm.de

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    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

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    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

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    Sprache: de

    Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen (Bürgerdienste - Ortspolizeibehörde, Jagd- und Fischereiwesen, Obdachlosenbehörde, Heimaufsicht, Sondernutzungen)

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    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (ausgenommen Melde- und Ausweiswesen, Erdgeschoss.) Mo 08:00 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 12:30 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3212

    Fax: +49 731 161 3211

    E-Mail: sicherheit-ordnung@ulm.de

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
    • Personalausweis
    • Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • EUR 500.000 für Personenschäden und
      • EUR 50.000 für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    • Mindestalter:
      • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
      • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
    • Bestandene deutsche Jägerprüfung
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):

    • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
    • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
    • § 28 Jagdabgabe

    Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) (pdf)

    Bundesjagdgesetz (BJagdG):

    • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
    • § 16 Jugendjagdschein
    • § 17 Versagung des Jagdscheins
    • § 18 Entziehung des Jagdscheins

    Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen.

    Wenn Sie ihn online stellen wollen:

    • Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen.

    Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
    • Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab beziehungsweise übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
    • Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.

    Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, können sie - sofern Sie den Antrag nicht auf dem Postweg oder online einreichen - auch persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

    Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.

    Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
    Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

    Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
    Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen.
    Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    keine

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Hinweis: Für die Ausstellung eines Jagdscheins in Ulm wird nur ein Lichtbild benötigt

    Der jeweils zuständige Stadt- oder Landkreis setzt die Jagdscheingebühr fest.

    Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

    • für einen Tagesjagdschein: EUR 20,45
    • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 38,35

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en