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    Jagdschein - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

    Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

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    Jagdschein

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    Jagdschein

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    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

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    Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 53

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113

    E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
    • Personalausweis
    • Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • 500.000 Euro für Personenschäden und
      • 50.000 Euro für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    • Mindestalter:
      • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
      • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
    • Bestandene deutsche Jägerprüfung
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

    • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
    • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
    • § 28 Jagdabgabe

    Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) (pdf)

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
    • § 16 Jugendjagdschein
    • § 17 Versagung des Jagdscheins
    • § 18 Entziehung des Jagdscheins

    Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen.

    Wenn Sie ihn online stellen wollen:

    • Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen.

    Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
    • Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab beziehungsweise übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
    • Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.

    Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, sollten Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

    Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.

    Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
    Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

    Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
    Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen.
    Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist für die Ausstellung eines Jagdscheines eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 11,50 Euro je angefangene Viertelstunde festgelegt.

    • Zweitausfertigung eines Jagdscheines: 23,00 Euro
    • Jagdschein für Falkner: 35,00 Euro

    Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

    • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
    • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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