Jagdschein Erteilung

    Jagdschein - Ausstellung beantragen

    Hinweise für Waiblingen

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Beschreibung

    Hinweise für Waiblingen

    Sie erhalten den Jagdschein als Jahresjagdschein für ein Jagdjahr oder höchstens für drei Jagdjahre oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage.

    Sie müssen den Jagdschein während der Jagd bei sich haben.

    Die Jagdscheine aller Bundesländer gelten im gesamten Bundesgebiet.

    Online-Dienst

    Jagdschein

    ID: L100022_2d02be08c692183dae5b93188b6695b3037795f484b5d3ae4adfc38567227fc4

    Online erledigen

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Forstamt (Forstamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Erbstetter Straße 58

    71522 Backnang

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07191 895 4367

    Fax: 07191 895 4366

    E-Mail: forst@rems-murr-kreis.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Waiblingen

    • Prüfungszeugnis der Jägerprüfung
    • Personalausweis
    • Aktuelles Passfoto (muss nicht biometrisch sein)
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • EUR 500.000 für Personenschäden und
      • EUR 50.000 für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Fügen Sie Ihrem Antrag immer die aktuelle Versicherungsbestätigung bei. Sie erhalten diese von Ihrer Versicherung.

    Hinweis: Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Waiblingen

    • Mindestalter:
      • 18 Jahre (regulärer Jagdschein) beziehungsweise
      • 16 Jahre (Jugendjagdschein)
    • Bestandene deutsche Jägerprüfung
    • Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung

    Mit einem Jugendjagdschein dürfen Sie nur in Begleitung der oder des Erziehungsberechtigten oder einer von der oder dem Erziehungsberechtigten schriftlich beauftragten Aufsichtsperson jagen. Zudem muss die Begleitperson jagdlich erfahren sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Waiblingen

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG):

    • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
    • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
    • § 28 Jagdabgabe

    Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG) (pdf)

    Bundesjagdgesetz (BJagdG):

    • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
    • § 16 Jugendjagdschein
    • § 17 Versagung des Jagdscheins
    • § 18 Entziehung des Jagdscheins

    Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Waiblingen

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Waiblingen

    Sie können den Jagdscheinantrag schriftlich oder je nach Angebot der zuständigen Stelle online stellen.

    Wenn Sie ihn online stellen wollen:

    • Rufen Sie die entsprechende Seite über service-bw oder die Homepage des zuständigen Land- oder Stadtkreises auf und folgen Sie den Anweisungen.

    Wenn Sie ihn schriftlich stellen wollen:

    • Füllen Sie das entsprechende Antragsformular aus.
    • Geben Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag bei Ihrer unteren Jagdbehörde ab beziehungsweise übersenden Sie diesen auf dem Postweg.
    • Legen Sie eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung bei.

    Wenn Sie zum ersten Mal einen Jagdschein beantragen, können sie - sofern Sie den Antrag nicht auf dem Postweg oder online einreichen - auch persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen.

    Die jagdrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung prüft die ausstellende Behörde vor der Erteilung des Jagdscheines.

    Sie können den Antrag auch durch eine andere Person mit einer Vollmacht stellen.
    Die bevollmächtigte Person muss dann sowohl Ihren als auch den eigenen Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen.

    Wenn keine Versagungsgründe bestehen, stellt die untere Jagdbehörde den Jagdschein aus.
    Diesen können Sie dann persönlich abholen oder durch eine bevollmächtige Person abholen lassen.
    Eine Zusendung auf dem Postweg ist ebenfalls möglich.

    Fristen

    Hinweise für Waiblingen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Waiblingen

    Gebühren:

    • 1-Jahres-Jagdschein
      110,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe)
    • 3-Jahres-Jagdschein
      265,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe)

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Waiblingen

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en