Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienst

    Kfz - Zulassung online

    ID: L100022_6008985-214-1951-6032459-349

    Beschreibung

    Kfz - Zulassung online

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    14. Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen (14. Ordnung, Recht und Fahrzeugwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Vogteistraße 42- 46

    75365 Calw

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07051 160 235

    Fax: 07051 795 235

    E-Mail: 14.info@kreis-calw.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en