Zulassungsbescheinigung Teil I ÄnderungOnline erledigen

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

    ID: L100022_6008765-214-1936-6008074-191

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

    ID: L100022_6008765-214-1936-6008107-191

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    Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle

    ID: L100022_6008765-214-1936-6008110-191

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim (Kfz-Zulassungsbehörde Sinsheim)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Heidelberg

    Hausanschrift

    Muthstraße 4

    74889 Sinsheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-5520

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch (Kfz-Zulassungsbehörde Wiesloch)

    Adresse

    Hausanschrift

    Adelsförsterpfad 7

    69168 Wiesloch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-4134

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim (Kfz-Zulassungsbehörde Weinheim)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röntgenstraße 2

    69469 Weinheim

    Postfachadresse

    Postfach 10 46 80

    69036 Weinheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06221 522 4106

    Fax: 06221 522-6033

    E-Mail: infopoint.zulassung@rhein-neckar-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en