Zulassungsbescheinigung Teil I ÄnderungOnline erledigen

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienste

    Kfz-Halterdaten ändern

    ID: L100022_3810-214-1934-6000731-1211

    Beschreibung

    Hier können Sie Ihre persönlichen Daten als Halter eines Fahrzeugs ändern lassen.

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    Sprache

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    Sprache: de

    Kfz-Halterdaten ändern

    ID: L100022_3810-214-1934-6016984-1211

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    Hier können Sie Ihre persönlichen Daten als Halter eines Fahrzeugs ändern lassen.

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    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zulassungstelle Mosbach (Zulassungstelle Mosbach)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Anton-Gmeinder-Straße 29

    74821 Mosbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06261/84-1335

    Fax: 06261/84-17649

    E-Mail: post@neckar-odenwald-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Zulassungsstelle Buchen (Zulassungsstelle Buchen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Henry-Dunant-Straße 6

    74722 Buchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6261 5212 1351

    Fax: +49 6281 5212 4716

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; ersatzweise standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung: zusätzlich
      • schriftliche Vollmacht
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
    • bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Kosten

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en