Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) - Namensänderung melden
Hinweise für Karlsruhe
Ist Ihr Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Beschreibung
Hinweise für Karlsruhe
Ihr Name hat sich geändert?
Ist Ihr Fahrzeug im Stadtgebiet Karlsruhe zugelassen?
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Online-Dienst
Online-Terminvereinbarung Zulassungsstelle
Beschreibung
Mit diesem Link werden Sie direkt zur Terminvereinbarung beim Zulassungswesen der Stadt Karlsruhe weitergeleitet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro Durlach (Bürgerbüro Durlach)
Adresse
Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 15:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Internet
Bürgerbüro Neureut (Bürgerbüro Neureut)
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Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0721 7805-0) Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags eingeschränkt nach Verfügbarkeit Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr nachmittags geschlossen
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Bürgerbüro Wettersbach (Bürgerbüro Wettersbach)
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Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
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Bürgerbüro Stupferich (Bürgerbüro Stupferich)
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Hausanschrift
Großempfängerpostfach
76124 Karlsruhe
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 13:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0721 94761 0
Telefon Festnetz: 0721 94761 13
Fax: 0721 94761 14
E-Mail: stupferich@karlsruhe.de
Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle (Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle)
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Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit (Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.) Mo 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 07:30 - 12:30 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Karlsruhe
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder alter Fahrzeugschein im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder alter Fahrzeugbrief im Original
- Hauptuntersuchungsbericht im Original
- Personalausweis oder Reisepass mit geändertem Namen*
- bei Firmen: zusätzlich aktualisierter Gewerberegisterauszug oder Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- bei Vereinen: zusätzlich aktualisierter Vereinsregisterauszug
- bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Personen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
*Bitte beachten Sie: Sollte auf Ihrem Ausweisdokument nicht Ihre Unterschrift angebracht sein, muss zusätzlich ein anderes amtliches Dokument (Führerschein oder Reisepass) zum Abgleich Ihrer Unterschrift beigefügt werden.
Voraussetzungen
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Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Karlsruhe
Keiner.
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Für die Antragstellung bei der Zulassungsstelle Karlsruhe haben Sie die folgende Möglichkeit:
- Persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung
Einen Termin buchen Sie entweder online auf karlsruhe.de/terminvereinbarung
oder telefonisch über die Behördennummer 115.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fristen
Hinweise für Karlsruhe
Keine.
Kosten
Hinweise für Karlsruhe
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Zahlungsarten
Barzahlung oder EC Zahlung mit PIN
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg