Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung

    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden

    Hinweise für Igersheim

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Igersheim

    Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.

    Online-Dienst

    Namensänderung (z.B. wegen Heirat) melden - Termin vereinbaren

    ID: L100022_6011799-6007605-1890-6037843-303

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Roter Sand 2

    97877 Wertheim

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    97941 Tauberbischofsheim

    Besucheranschrift

    Wachbacher Straße 52

    97980 Bad Mergentheim

    Besucheranschrift

    Gartenstraße 2a

    97941 Tauberbischofsheim

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis bietet persönliche Vorsprachen bei Anliegen aller Art nach vorheriger Terminvereinbarung an. Hierfür stehen insbesondere folgende Servicezeiten zur Verfügung:) Mo 08:00 - 12:30 Uhr Di 08:00 - 12:30 Uhr Mi 08:00 - 12:30 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 9341 824001

    Fax: +49 9341 8285870

    E-Mail: verkehrsamt@main-tauber-kreis.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Igersheim

    • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass – standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
    • bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
      • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
    • bei juristischen Personen/Firmen:

    Voraussetzungen

    Hinweise für Igersheim

    Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Igersheim

    Folgt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Igersheim

    Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

    Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.

    Fristen

    Hinweise für Igersheim

    Keine.

    Kosten

    Hinweise für Igersheim

    nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40

    Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn

    • der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
    • als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Igersheim

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en