Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Hinweise für Lauda-Königshofen
Beschreibung
Hinweise für Lauda-Königshofen
Änderungen Ihres Namens oder Firmennamens müssen Sie in Ihren Fahrzeugpapieren vermerken lassen.
Online-Dienst
Namensänderung (z.B. wegen Heirat) melden - Termin vereinbaren
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Zulassungswesen (Sachgebiet Zulassungswesen)
Adresse
Besucheranschrift
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Besucheranschrift
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Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lauda-Königshofen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass – standesamtliche Dokumente (z.B. Heirats- oder Scheidungsurkunde)
- bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: zusätzlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: zusätzlich
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
- bei juristischen Personen/Firmen:
Voraussetzungen
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Sie haben Ihren persönlichen Namen oder Ihren Firmennamen geändert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Lauda-Königshofen
Folgt.
Verfahrensablauf
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Sie oder Ihre Vertretung müssen die Änderung möglichst schnell bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen dazu ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde gibt die Änderungsmeldung automatisch an das zuständige Hauptzollamt weiter.
Fristen
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Keine.
Kosten
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nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 11,40
Hinweis: Die Kosten fallen auch dann an, wenn
- der alte Fahrzeugbrief noch nicht vollgeschrieben ist und
- als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II die Zulassungsbehörde auch eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausstellen muss.
Hinweise (Besonderheiten)
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Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg