Schadensmeldung - Straßenschaden melden
Hinweise für Konstanz
Beschreibung
Hinweise für Konstanz
Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Um einen Straßenschaden der Stadt Konstanz zu melden, nutzen Sie bitte den Mängelmelder.
Den Link zum Mängelmelder finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare und weitere Angebote“.
Den Punkt Straßenschäden im Mängelmelder finden Sie in der Kategorie „Straßen, Fahrrad & Verkehr“.
Online-Dienst
Mängelmelder Konstanz
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Konstanz (Stadt Konstanz)
Adresse
Lieferanschrift
78459 Konstanz
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Tiefbauamt (Tiefbauamt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeit (Terminabsprache auch außerhalb dieser Zeiten) Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 7531 900 2701
E-Mail: tiefbauamt@konstanz.de
Landratsamt Konstanz (Landratsamt Konstanz)
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Konstanz
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
Hinweise für Konstanz
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Konstanz
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Hinweise für Konstanz
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
Hinweise für Konstanz
- Meldung von Straßenschäden: möglichst sofort
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Konstanz
abhängig von der Art des Schadens
Kosten
Hinweise für Konstanz
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Konstanz
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Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg