• Bad Rappenau (Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg)
Straßenschaden Beseitigung

Schadensmeldung - Straßenschaden melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Online-Dienst

Online beantragen (nur mit elektronischem Personalausweis)

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Straßenverkehrsbehörde (Straßenverkehrsbehörde)

Adresse

Hausanschrift

Kirchplatz 4

74906 Bad Rappenau

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr Sa 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07264/922-359

Fax: 07264/922-360

E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@badrappenau.de

De-Mail: poststelle@badrappenau.fp-demail.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de