Straßenschaden Beseitigung

    Schadensmeldung - Straßenschaden melden

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Beschreibung

    Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

    Online-Dienste

    Mängelmelder / Schadensmelder der Stadt Kirchheim unter Teck

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    Ansprechpartner

    Stadt Kirchheim unter Teck (Stadt Kirchheim unter Teck)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 52

    73222 Kirchheim unter Teck

    Hausanschrift

    Marktstraße 14

    73230 Kirchheim unter Teck

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7021 502 0

    Fax: +49 7021 502 285

    E-Mail: info@kirchheim-teck.de

    De-Mail: info@kirchheim-teck.de-mail.de

    Internet

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    Sprache: de

    Landratsamt Esslingen (Landratsamt Esslingen)

    Adresse

    Besucheranschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Hausanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Lieferanschrift

    Neckarstraße 1

    73728 Esslingen am Neckar

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 711 3902 0

    Fax: +49 711 3902 58030

    E-Mail: lra@lra-es.de

    Internet

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    Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichstraße 71

    10117 Berlin

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    Tiefbau und Beiträge (Tiefbau und Beiträge)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleenstraße 1

    73230 Kirchheim unter Teck

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7021 502 530

    Fax: +49 7021 502 479

    E-Mail: tiefbau@kirchheim-teck.de

    Internet

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Entfällt.

    Verfahrensablauf

    Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

    • Art der Beschädigung,
    • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
    • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

    Fristen

    • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
    • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig von der Art des Schadens

    Kosten

    • bei Meldung von Schäden: keine
    • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

    Hinweise (Besonderheiten)

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de