Schadensmeldung - Straßenschaden melden
Beschreibung
Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.
Online-Dienst
Schadens- & Ideenmelder (Stadt Herrenberg)
Beschreibung
Schäden und Ideen über den "Schadens- & Ideenmelder" direkt an die Stadt Herrenberg melden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Böblingen (Landratsamt Böblingen)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 16 40
71006 Böblingen
Lieferanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Tiefbau und Entwässerung (Tiefbau und Entwässerung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:30 - 12:00 Uhr Di 08:30 - 12:00 Uhr Mi 08:30 - 12:00 Uhr Do 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: tiefbau@herrenberg.de
erforderliche Unterlagen
Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Entfällt.
Verfahrensablauf
Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:
- Art der Beschädigung,
- Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
- den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
- Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
- selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Art des Schadens
Kosten
- bei Meldung von Schäden: keine
- bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Hinweise (Besonderheiten)
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg