• Böblingen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg)
Straßenschaden Beseitigung

Schadensmeldung - Straßenschaden melden

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Beschreibung

Melden Sie der Straßenbaubehörde Schäden auf der Straße, wie beispielsweise Schlaglöcher. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte Straßen können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Online-Dienst

Mängelmelder Stadt Böblingen

ID: L100022_6016135-2123-null-null-228

Online erledigen

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe)

Adresse

Besucheranschrift

Neues Rathaus

71032 Böblingen

Lieferanschrift

Marktplatz 16

71032 Böblingen

Postfachadresse

Postfach 1920

71009 Böblingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Öffnungszeiten Straßenverkehr, Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe) Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 09:00 - 12:00 und 15:00 - 16:30 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 07031 669 1451

Fax: 07031 669 9909

E-Mail: ordnungsamt@boeblingen.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

Landratsamt Böblingen (Landratsamt Böblingen)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 16 40

71006 Böblingen

Lieferanschrift

Parkstraße 16

71034 Böblingen

Hausanschrift

Parkstraße 16

71034 Böblingen

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 09:00 - 12:00 Uhr Di 09:00 - 12:00 Uhr Mi 09:00 - 12:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail: posteingang@lrabb.de

Telefon Festnetz: 07031 663 0

Fax: 07031 663 1483

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

Die Autobahn GmbH des Bundes (Die Autobahn GmbH des Bundes)

Adresse

Hausanschrift

Friedrichstraße 71

10117 Berlin

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Voraussetzungen

keine

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Entfällt.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe

Fristen

  • Meldung von Straßenschäden: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Kosten

  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person

Hinweise (Besonderheiten)

Keine.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de