Oldtimerkennzeichen beantragen
Hinweise für Nehren
Beschreibung
Hinweise für Nehren
Oldtimer können Fahrzeuge sein, die vor 30 Jahren oder früher erstmals zugelassen wurden. Solche Fahrzeuge, die weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sind, sind kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut. Oldtimer sind oft nicht für den Alltagsverkehr gedacht. Es gibt aber historische Fahrzeuge, mit denen Sie uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können. Diese Fahrzeuge führen im Kennzeichen an der letzten Stelle ein "H", das für "historisch" steht.
Ein H-Kennzeichen ist mit verschiedenen Vorteilen für Sie verbunden, zum Beispiel:
- Steuererleichterungen
- Versicherungsvorteile
- abweichende Regelungen in Umweltzonen
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen das H-Kennzeichen zu, wenn Sie eine Zulassung für einen Oldtimer beantragen. Wenn Sie bereits ein zugelassenes Fahrzeug haben und dieses 30 Jahre alt wird, können Sie eine einfache Kennzeichenänderung beantragen.
Bei der Zulassung müssen Sie ein Gutachten für die Einstufung Ihres Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person vorlegen. Im Rahmen dieses Gutachtens wird auch eine Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Auch bei Oldtimern müssen Sie die Kennzeichenschilder entsprechend den rechtlichen Vorgaben anbringen. Ausnahmen zur Ausgestaltung und Anbringung müssen rechtlich zulässig oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen sein.
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Telefon Festnetz: 07071/207-0
Fax: 07071/207-5999
E-Mail: post@kreis-tuebingen.de
De-Mail: post@kreis-tuebingen.de-mail.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Nehren
- Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer durch eine amtlich anerkannte sachverständige Person.
- Erfolgt die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens im Rahmen eines Zulassungsverfahrens, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeugbrief oder
- ausländische Fahrzeugpapiere oder
- bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, genannt Certificate of Conformity (CoC), oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
- Eigentumsnachweis
- Kaufvertrag oder
- Rechnung
- Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für das Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
Voraussetzungen
Hinweise für Nehren
- erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren
- guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
- qualifiziertes Gutachten, das die Eigenschaften als Oldtimer nachweist
Zusätzliche Voraussetzungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens sind:
- keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungen von mehr als EUR 30,00
- keine Kfz-Steuerschulden von EUR 5,00 oder mehr, inklusive aller Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Nehren
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
- § 10 Besondere Kennzeichen
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Anlage 4 Ausgestaltung der Kennzeichen
- § 9 Zuteilung von Kennzeichen
- § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
- § 20 Antrag
- § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO):
- § 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
Rechtsbehelf
Hinweise für Nehren
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Nehren
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihren Oldtimer bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde anmelden, erhalten Sie eine Kennzeichenkombination vor Ort zugeteilt. Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen. Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen;
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen;
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an.
Bei der Online-Beantragung:
Sie können ein Oldtimerkennzeichen nur online beantragen, wenn das Fahrzeug bereits zuvor einmal ein Oldtimerkennzeichen hatte. Wenn Sie ein Oldtimerkennzeichen über das i-Kfz Portal beantragen:
- wird die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- erhalten Sie die Zuteilung des Oldtimerkennzeichens als Bescheid per Mail oder als Download
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten, die Sie postalisch von der Zulassungsbehörde erhalten haben, auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese ordnungsgemäß an der vorgesehenen Stelle am Fahrzeug
Für beide Antragsarten gilt:
Bei Ummeldung eines Fahrzeugs können Sie auf Antrag die bisherigen Kennzeichen wiederzugeteilt bekommen. Dies gilt auch, wenn Sie das Kennzeichen für die Wiederzulassung Ihres Fahrzeugs reserviert haben.
Fristen
Hinweise für Nehren
keine
Kosten
Hinweise für Nehren
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand. Da der Antrag im Zusammenhang mit Oldtimerkennzeichen verschiedene Zulassungsvorgänge auslösen kann, sind die Gebühren von Ihrem Einzelfall abhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Nehren
Die erstmalige Beantragung eines H-Kennzeichens für einen Oldtimer muss direkt bei Ihrer Zulassungsbehörde vor Ort erfolgen. Ein Folgekennzeichen kann auch online beantragt werden.
Für die Besteuerung von Kraftfahrzeugen ist seit Februar 2014 die Zollverwaltung des Bundes zuständig. Weitere Informationen und Formulare zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" finden Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg