Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind ErteilungOnline erledigen

    Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Beschreibung

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

    Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

    • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
    • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

    Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienste

    Gewerbe anmelden

    ID: L100022_c4e91383b7e0ad32f0c0821e4d53347b19ff45fa385a7e541614846493fe6918

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Gewerbe ummelden

    ID: L100022_ef72a8a73c2f99a6399649f26396dbbe65fc7c65bc024e0abafa879686738491

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Organisation und Digitalisierung, Testumgebung (Amt für Organisation und Digitalisierung, Testumgebung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rollinstraße 15

    88400 Biberach an der Riß

    Kontakt

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    vom Einzelfall abhängig

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

    • welches Gewässer Sie befahren möchten und
    • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

    Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

    Fristen

    Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    s.o.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de