• Epfenbach (Landkreis Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg)
Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Beschreibung

Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

  • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
  • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Online-Dienst

Befahren von Gewässern

ID: L100022_206596d1a30477b770cf7339d4e89a142bd3881c1cb1e909c2eb3bb1411db528

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Wasserrechtsamt (Wasserrechtsamt)

Adresse

Postfachadresse

Postfach 10 46 80

69036 Heidelberg

Hausanschrift

Kurpfalzring 106

69123 Heidelberg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit (Terminvereinbarung erforderlich.) Mo 07:30 - 12:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 Uhr Mi 07:30 - 17:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 Uhr Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 06221 522-1725 und -2131

Fax: 06221 522-1272

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de

Internet

Sprachversion

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Sprache: de

erforderliche Unterlagen

vom Einzelfall abhängig

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

  • welches Gewässer Sie befahren möchten und
  • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

Fristen

Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

Bearbeitungsdauer

hängt vom Einzelfall ab

Kosten

Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung beziehungsweise -satzung.

Hinweise (Besonderheiten)

s.o.

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

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Sprache: de