Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind ErteilungOnline erledigen

    Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?

    Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.

    Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:

    • Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
    • Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart

    Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Online-Dienst

    Befahren von Gewässern

    ID: L100022_e9bde319aa4760319937cfa580bf515404b9d79375c5c04a83362cb86ea0a8db

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    Ansprechpartner

    Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz (Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz)

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 73

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4180

    Fax: +49 7131 56 3129

    E-Mail: umwelt+arbeitsschutz@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    Sprache: de

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    Sprache: en

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    vom Einzelfall abhängig

    Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,

    • welches Gewässer Sie befahren möchten und
    • fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.

    Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heilbronn

    hängt vom Einzelfall ab

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    s.o.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2023 (von: 1)

    Sprachversion

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    Sprache: de