Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Hinweise für Heilbronn
Beschreibung
Hinweise für Heilbronn
Sie möchten auf einem Gewässer in Baden-Württemberg Schifffahrt betreiben?
Dann dürfen Sie dies nur unter Beachtung der dort geltenden Verordnungen zur Regelung der Schifffahrt tun.
Grundsätzlich ist Schifffahrt nur auf folgenden Gewässern möglich:
- Bundeswasserstraßen (Rhein, Neckar und Main)
- Bodensee einschließlich Untersee und Seerhein sowie Hochrhein zwischen Stein am Rhein bis Basel innerhalb des deutschen Staatsgebietes, Ulmer Donau (nur gewerbsmäßige Beförderung von Fahrgästen gegen Entgelt) und die Nebengewässer des Rheins, jeweils nur für die dort genannte zugelassene Verkehrsart
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässern fahren, brauchen Sie dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Online-Dienst
Befahren von Gewässern
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz (Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heilbronn
vom Einzelfall abhängig
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
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Aspekte der Allgemeinheit werden nicht beeinträchtigt
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
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im Falle eines ablehenenden Bescheids gemäß Rechtsbehelfsbelehrung
Verfahrensablauf
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Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Fristen
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Eine Antragsfrist ist nicht bestimmt.
Bearbeitungsdauer
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hängt vom Einzelfall ab
Kosten
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Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
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s.o.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg