• Bergatreute (Landkreis Ravensburg, Baden-Württemberg)
Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung

Tätigkeit als Tagespflegeperson - Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

Beschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder

  • länger als drei Monate gegen Entgelt,
  • außerhalb der Wohnung der Kinder,
  • während eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich betreuen möchten.

Online-Dienst

Tagespflegeperson werden

ID: L100022_5668936990bd92d2af9f86c8ace12a71cd258737a38f4388cdacf937bc6e4033

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Vertrauensniveau

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Sprache

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Sprache: de

Ansprechpartner

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Amt für Kinder, Jugendliche und Familien)

Adresse

Hausanschrift

Gartenstraße 107

88212 Ravensburg

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 13:30 - 15:30 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: 0751 85 3210

Fax: 0751 85 3205

E-Mail: ju@rv.de

Internet

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de

erforderliche Unterlagen

  • Gesundheitszeugnis
  • erweitertes Führungszeugnis
  • Kurzlebenslauf
  • Ausbildungsnachweise
  • Nachweis zum Kurs "Erste Hilfe bei Säuglingen und Kleinkindern"
  • Nachweis über Qualifizierungsmaßnahmen

Klären Sie mit dem Jugendamt, welche weiteren Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die Kindertagespflege geeignet. Sie zeichnen sich aus durch Ihre
    • Persönlichkeit,
    • Sachkompetenz und
    • Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen.
  • Sie haben an einer Qualifizierungsmaßnahme über mindestens 300 Unterrichtseinheiten auf der Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts für Tagespflegepersonen teilgenommen. Für Tagespflegepersonen, deren Qualifikation bis zum 31. Dezember 2021 erfolgreich abgeschlossen wurde, beträgt die Qualifizierung mindestens 160 Unterrichtseinheiten. Wenn Sie einschlägige Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Qualifizierung vorgesehen.
  • Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Kindertagespflege können Sie formlos beim Jugendamt beantragen. Es prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Sie erhalten Termine für

  • ein Erstgespräch,
  • einen Hausbesuch und
  • ein weiteres Informationsgespräch.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis zur Kindertagespflege. Das Jugendamt nimmt Sie in das Verzeichnis der Tagespflegepersonen auf.

Fristen

Eine neu begonnene Qualifizierungsmaßnahme auf Grundlage des landeseinheitlichen Qualifizierungskonzepts ist in 15 bis längstens 18 Monaten vollständig zu durchlaufen.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

keine

Gültigkeitsgebiet

Baden-Württemberg

Version

Technisch geändert am 30.01.2025

Sprachversion

Fehlende Sprachbezeichnung

Sprache: de