Jagdschein - Verlängerung beantragen
Hinweise für Enzklösterle
Beschreibung
Hinweise für Enzklösterle
Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.
Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
22. Forstbetrieb und Jagd (22. Forstbetrieb und Jagd)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 und 13:30 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Landratsamt Calw (Landratsamt Calw)
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Enzklösterle
- Personalausweis
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
- 500.000 Euro für Personenschäden und
- 50.000 Euro für Sachschäden
Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.
Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Voraussetzungen
Hinweise für Enzklösterle
Voraussetzungen für den Jagdschein sind:
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
- Mindestalter: 16 Jahre
Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Enzklösterle
Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
- § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
- § 28 Jagdabgabe
- § 15 Allgemeines zum Jagdschein
- § 16 Jugendjagdschein
- § 17 Versagung des Jagdscheins
- § 18 Entziehung des Jagdscheins
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022
Rechtsbehelf
Hinweise für Enzklösterle
kein
Verfahrensablauf
Hinweise für Enzklösterle
Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post.
Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.
Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.
Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.
Fristen
Hinweise für Enzklösterle
keine
Kosten
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Gebühren und Jagdabgabe
- Tagesjagdschein 54,00 € (Gebühr 29,00 € + Jagdabgabe 25,00 €)
- Ein-Jahresjagdschein 101,00 € (Gebühr 51,00 € + Jagdabgabe 50,00 €)
- Drei-Jahresjagdschein 234,00 € (Gebühr 84,00 € + Jagdabgabe 150,00 €)
Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für
- Jagdförderung
- jagdliche Forschung
- wildbiologische Forschung
- Wildschadensverhütung
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Enzklösterle
Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.
Gültigkeitsgebiet
Baden-Württemberg