Jagdschein Wiedererteilung

    Jagdschein - Verlängerung beantragen

    Hinweise für Täferrot

    Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Täferrot

    Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

    Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

    Online-Dienste

    Jagdschein

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    Jagdschein

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ostalbkreis (Landratsamt Ostalbkreis)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Lieferanschrift

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503-0

    Fax: 07361 503-477

    E-Mail: info@ostalbkreis.de

    De-Mail: info@ostalbkreis.DE-Mail.de

    Internet

    Sprachversion

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    Jagdbehörde (Jagdbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stuttgarter Straße 41

    73430 Aalen

    Hausanschrift

    Oberbettringer Straße 166

    73525 Schwäbisch Gmünd

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07361 503 1498

    E-Mail: jagd@ostalbkreis.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Täferrot

    • Personalausweis
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • 500.000 Euro für Personenschäden und
      • 50.000 Euro für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

    Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Täferrot

    Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Mindestalter: 16 Jahre

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
    Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Täferrot

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

    • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
    • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
    • § 28 Jagdabgabe

    Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (pdf)

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
    • § 16 Jugendjagdschein
    • § 17 Versagung des Jagdscheins
    • § 18 Entziehung des Jagdscheins

    Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Täferrot

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Täferrot

    Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post.
    Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
    Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.

    Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

    Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

    Fristen

    Hinweise für Täferrot

    keine

    Kosten

    Hinweise für Täferrot

    • Jagdschein für 1 Jahr: 50,00 €
    • Jagdschein für 3 Jahre: 90,00 €
    • Zweitfertigung: 26,00 €
    • Ausländer/-Tagesjagdscheine: 40,00 €
    • Jugendjagdschein: 40,00 €
      jeweils zzgl. Jagdabgabe
    • Falknerjagdschein für 1 Jahr: 26,00 €
    • Falknerjagdschein für 3 Jahre: 52,00 €
      jeweils zzgl. Jagdabgabe

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Täferrot

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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    Sprache: en