Jagdschein WiedererteilungOnline erledigen

    Jagdschein - Verlängerung beantragen

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Heilbronn

    Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen.

    Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

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    Jagdschein

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Heilbronn (Stadt Heilbronn)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 7

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07131 56 0

    Fax: 07131 56 2999

    E-Mail: posteingang@heilbronn.de

    De-Mail: posteingang@heilbronn.de-mail.de

    Internet

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    Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde (Untere Fischerei-, Jagd- und Waffenbehörde)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weststraße 53

    74072 Heilbronn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 2051

    Telefon Festnetz: +49 7131 56 4113

    E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heilbronn

    • Personalausweis
    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens:
      • 500.000 Euro für Personenschäden und
      • 50.000 Euro für Sachschäden

    Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein.

    Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heilbronn

    Voraussetzungen für den Jagdschein sind:

    • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
    • Mindestalter: 16 Jahre

    Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein.
    Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heilbronn

    Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

    • § 26 Jägerprüfung, Jagdschein
    • § 27 Gebühren für Jagdschein und Jägerprüfung
    • § 28 Jagdabgabe

    Gesetzesbeschluss des Landtags von Baden-Württemberg zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (pdf)

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    • § 15 Allgemeines zum Jagdschein
    • § 16 Jugendjagdschein
    • § 17 Versagung des Jagdscheins
    • § 18 Entziehung des Jagdscheins

    Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Höhe der Jagdabgabe (JagdAbgV) vom 8. März 2022

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Heilbronn

    kein

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heilbronn

    Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post.
    Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen.
    Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück.

    Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an.

    Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

    Fristen

    Hinweise für Heilbronn

    keine

    Kosten

    Hinweise für Heilbronn

    Die Höhe der Kosten richtet sich nach der städtischen Gebührenordnung. Dort ist festgelegt, wie sich die Gebühr für Ihren Antrag berechnet.

    Zusätzlich fällt eine Jagdabgabe an:

    • für einen Tagesjagdschein: EUR 25,00
    • pro Jagdjahr, für das Sie einen Jagdschein besitzen: EUR 50,00

    Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für

    • Jagdförderung
    • jagdliche Forschung
    • wildbiologische Forschung
    • Wildschadensverhütung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heilbronn

    Sie benötigen zusätzlich zum Jagdschein eine Erlaubnis von der zur Jagdausübung berechtigten Person, in deren Jagdrevier Sie jagen möchten.

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

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