Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen

    Hinweise für Ulm

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderausweis.

    Beschreibung

    Hinweise für Ulm

    Haben Sie Ihren Personalausweis verloren? Dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen. Sie müssen die Personalausweisbehörde auch darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Dasselbe gilt für den Kinderausweis.

    Einen neuen Ausweis müssen Sie persönlich beantragen und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Sie können Ihre Ausweispflicht auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen. Besitzen Sie keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.

    Tipp: Sie können gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Das ist möglich, wenn Sie bereits für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn zurückgeben, sobald Sie den neuen Personalausweis erhalten haben.

    Verlust eines Personalausweises mit elektronischem Identitätsnachweis/Sperrung

    Ist bei Ihrem verloren gegangenen Personalausweis der elektronische Identitätsnachweis (eID-Funktion) eingeschaltet, müssen Sie die Funktion unverzüglich sperren lassen. Dies können Sie telefonisch über die Hotline 0180-1-33 33 33 veranlassen (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 Cent/Minute – auch aus dem Ausland erreichbar). Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.

    Falls Sie Ihr Sperrkennwort verloren haben, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, bei der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie hier persönlich erscheinen und Ihre Identität nachweisen.

    Achtung: Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der zuständigen Stelle zu melden.

    Sie können die Sperrung aber auch direkt bei der zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde persönlich oder telefonisch veranlassen. Diese leitet die Sperrung sofort ein. Sie wird außerdem die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informieren.

    Nutzen Sie bei Ihrem verloren gegangenen neuen Personalausweis auch die elektronische Signatur? Dann müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Hierzu müssen Sie sich an den Anbieter wenden, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben.

    Online-Dienst

    Terminvereinbarung bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66, 89073 Ulm

    ID: L100022_6000875-2193-2079-6016782-347

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

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    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten (Ortsverwaltung Gögglingen-Donaustetten)

    Adresse

    Hausanschrift

    Riedlenstraße 16

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.) Mo 07:30 - 13:00 Uhr Di 07:30 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi 07:30 - 13:00 Uhr Do 07:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1260

    Fax: +49 731 161 1265

    E-Mail: ov-goe-do@ulm.de

    Internet

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Böfingen (Dienstleistungszentrum Böfingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Haslacher Weg 93

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1166

    Fax: +49 731 161 1169

    E-Mail: boefingen-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Eselsberg (Dienstleistungszentrum Eselsberg)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stifterweg 94

    89075 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Di geschlossen Mi 08:00 - 13:00 Uhr Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1162

    Fax: +49 731 161 1635

    E-Mail: eselsberg-bd@ulm.de

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    Ortsverwaltung Mähringen (Ortsverwaltung Mähringen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausweg 1

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (sowie nach Vereinbarung) Mo 09:00 - 12:30 Uhr Di 14:00 - 17:00 Uhr Mi 09:00 - 12:30 Uhr Do 09:00 - 12:30 Uhr Fr geschlossen

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    Telefon Festnetz: +49 731 161 1271

    Fax: +49 731 5527 79

    E-Mail: ov-ma@ulm.de

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    Dienstleistungszentrum Söflingen (Dienstleistungszentrum Söflingen)

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    Hausanschrift

    Klosterhof 14

    89077 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:30 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1164

    Fax: +49 731 3885 907

    E-Mail: soeflingen-bd@ulm.de

    Sprachversion

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Lehr (Ortsverwaltung Lehr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Loherstraße 18

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter +49 731 161 1231 oder +49 731 161 1232. Weitere Informationen zu den Dienstleistungen der Ortsverwaltung Lehr erhalten Sie unter: www.lehr.ulm.de) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 14:00 - 18:00 Uhr Mi geschlossen Do 08:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1230

    Fax: +49 731 161 1239

    E-Mail: ov-le@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ermingen (Ortsverwaltung Ermingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldstraße 29

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 und 16:00 - 19:00 Uhr Di 08:00 - 12:15 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7304 6697

    Fax: +49 7304 42957

    E-Mail: ov-er@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Unterweiler (Ortsverwaltung Unterweiler)

    Adresse

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    Altheimer Straße 20

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Die Ortsverwaltung befindet sich derzeit im Sparkassen-Container Altheimer Straße 20. Aufgrund der sehr beengten Räumlichkeiten möchten wir Sie weiterhin bitten, einen Termin zu vereinbaren.) Mo 08:00 - 12:00 und 15:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 18:00 Uhr Fr geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7346 9192 10

    Fax: +49 7346 9192 12

    E-Mail: ov-uw@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Jungingen (Ortsverwaltung Jungingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Albstraße 5

    89081 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit (Bitte vereinbaren Sie einen Termin.) Mo 08:00 - 12:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 und 15:00 - 19:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1220

    Fax: +49 731 161 1229

    E-Mail: ov-ju@ulm.de

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    Sprache: de

    Ortsverwaltung Eggingen (Ortsverwaltung Eggingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 10

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo geschlossen Di 08:00 - 12:00 Uhr Mi 08:00 - 12:00 und 16:00 - 19:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr Fr 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7305 7269

    Fax: +49 7305 22104

    E-Mail: ov-eg@ulm.de

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    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Einsingen (Ortsverwaltung Einsingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenstraße 1

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 12:15 Uhr Di 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Mi 08:00 - 12:15 Uhr Do 08:00 - 12:15 und 14:00 - 18:00 Uhr Fr 08:00 - 12:15 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1280

    Fax: +49 731 161 1286

    E-Mail: ov-ei@ulm.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Dienstleistungszentrum Wiblingen (Dienstleistungszentrum Wiblingen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchauer Straße 12

    89079 Ulm

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeit Mo 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Di 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 08:00 - 13:00 und 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 1160

    Fax: +49 731 161 1161

    E-Mail: wiblingen-bd@ulm.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Stadt Ulm (Stadt Ulm)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Informationsstelle; Die Servicezeiten einzelner Dienststellen, z.B. Standesamt, können abweichen) Mo 08:00 - 16:00 Uhr Di 08:00 - 16:00 Uhr Mi 08:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 17:00 Uhr Fr 08:00 - 13:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (Gebäude Rathaus) Mo 07:00 - 18:00 Uhr Di 07:00 - 18:00 Uhr Mi 07:00 - 18:00 Uhr Do 07:00 - 18:00 Uhr Fr 07:00 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 0

    Fax: +49 731 161 1613

    E-Mail: servicecenter@ulm.de

    Internet

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: en

    Melde- und Ausweiswesen (Melde- und Ausweiswesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olgastraße 66

    89073 Ulm

    Öffnungszeiten

    Servicezeit (Melde- und Ausweiswesen, Olgastraße 66, Erdgeschoss.) Mo 07:30 - 16:00 Uhr Di 07:30 - 16:00 Uhr Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 17:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Sa 08:30 - 13:00 Uhr Nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 731 161 3322

    Fax: +49 731 161 1677

    E-Mail: telefonservice-bd@ulm.de

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ulm

    Bei Verlustanzeige: keine

    Für den Antrag auf einen neuen Ausweis:

    • Verlustanzeige
      Sie erhalten eine Kopie der Bescheinigung für Ihre Unterlagen, die Sie auch zur Erfüllung der Ausweispflicht nutzen können. Das gilt nur bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises. Vom Tage der Ausstellung der Bescheinigung an gerechnet höchstens für acht Wochen.
    • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern und Jugendlichen:
      • alter Kinderausweis oder Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
      • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (Fotostudios wissen darüber Bescheid)

    Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.

    Hinweis: Die Behörde akzeptiert nur Lichtbilder, die den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Auskunft zu den Lichtbildern gibt auch das Bundesinnenministerium.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Ulm

    Sie haben Ihren Personalausweis verloren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Ulm

    Personalausweisgesetz (PAuswG)

    • § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausweispflicht)
    • § 7 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Sachliche Zuständigkeit)
    • § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Örtliche Zuständigkeit)
    • § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausstellung des Ausweises)
    • § 10 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Ausschaltung, Sperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises)
    • § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) (Pflichten des Ausweisinhabers)

    Personalausweisgebührenverordnung

    Rechtsbehelf

    Hinweise für Ulm

    -

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ulm

    Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Personalausweisbehörde erstatten. Zuständig ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben oder die den Personalausweis ausgestellt hat. Manche Gemeinden stellen dafür im Internet ein Formular zur Verfügung, das Sie der Gemeinde zusenden können.
    Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.

    Bei der Beantragung müssen Sie schriftlich erklären, ob Ihre Fingerabdrücke auf dem Ausweis-Chip gespeichert werden sollen.

    Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Für Auslandsdeutsche wird die Herstellung von Personalausweisen durch Botschaften und Konsulate erst ab dem 1. Januar 2013 möglich sein. Bei der Aushändigung des Ausweises müssen Sie schriftlich erklären, ob Sie den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) nutzen wollen. Soll er nicht genutzt werden, wird die Funktion ausgeschaltet. Der elektronische Identitätsnachweis kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises auf Antrag jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden.

    Mit der Post erhalten Sie eine Geheimnummer, eine Entsperrnummer und das Sperrkennwort. Wenn Sie den elektronischen Identitätsnachweis nutzen wollen, benötigen Sie diese Angaben zur Nutzung, Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises.

    Fristen

    Hinweise für Ulm

    sofort nach Kenntnis des Verlusts

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ulm

    etwa drei bis sechs Wochen

    Kosten

    Hinweise für Ulm

    Eine Verlustanzeige kostet 7 €.

    Ausstellung eines neuen Personalausweises:

    • antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro
    • antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
    • Ein- und Ausschalten der Online-Ausweisfunktion in folgenden Fällen gebührenfrei:
      • erstmaliges Einschalten bei der Ausgabe
      • Ausschalten bei Ausgabe des Ausweises
      • erstmaliges Einschalten ab 16 Jahren
      • nachträgliches Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
      • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
      • Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN
    • Ändern der PIN (z.B. PIN vergessen): 6 Euro
    • nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
    • Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
    • Kosten für ein elektronisches Signaturzertifikat: Festlegung durch den jeweiligen Anbieter

    Hinweis: Für einige dieser Dienstleistungen wird bei Bearbeitung außerhalb der Dienstzeit ein Zuschlag von 13 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ulm

    -

    Gültigkeitsgebiet

    Baden-Württemberg

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2024 (von: 1)

    Sprachversion

    Fehlende Sprachbezeichnung

    Sprache: de